Rauchwarnmelderprüfung

Rauchwarnmelder retten jährlich vielen Menschen das Leben. Zwei von drei Brandopfern werden statistisch im Schlaf überrascht. Durch die korrekte Installation und regelmäßige Überprüfung können diese Situationen entschärft werden.
Für alle vermieteten Wohnungen gilt nach der Landesbauordnung (§ 15 Brandschutz Abs. 7) eine Rauchwarnmelderpflicht. Aber auch für selbst genutztes Wohneigentum sind diese sinnvoll und können im Fall eines Brandes Leben retten.

 

Zusätzlich müssen diese nach DIN 14676 einmal im Jahr gewartet werden, um deren Funktionsfähigkeit zu garantieren und im Brandfall auch eine Brandschutzversicherung nutzen zu können.

 

Lassen Sie sich durch unser Fachpersonal beraten, wir erstellen Ihnen einen Platzierungsplan zur fachgerechten Selbstmonate oder bringen diese gerne für Sie an. Eine jährliche Überprüfung führen wir selbstverständlich auch gerne für Sie durch. 
 

 

Wartung und Reparatur jeglicher Feuerungsanlagen

 

Leider gehört nicht nur das wohlige, wärmende Heizen der Feuerstätte zum Betreiben dazu, sondern auch die regelmäßige Wartung und gegebenenfalls die Reparatur. Denn setzen sich Rauchrohre zu oder hängt zu viel Ruß im inneren des Ofens ab, sinkt der Wirkungsgrad dieser Anlage rapide. Die Folge: Sie verbrauchen mehr Brennstoff. Im schlimmsten Fall kann auch der Zug der Rauchgase so stark sinken, dass dieser undicht werden und Abgase in ihren Wohnraum austreten können, was wiederum schädlich und gefährlich werden kann. Lassen Sie daher am besten ein Mal im Jahr von Ihrem Fachmann eine professionelle Reinigung durchführen.

 

Hinzu kommt, dass jede Feuerstätte Verschleißteile besitzt die jedes Jahr überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden sollten. Wir überprüfen diese gerne für Sie und bieten Ihnen ein rundum-Sorglos-Paket an, denn wir übernehmen für Sie auch die Schornsteinfeger Arbeiten zu Ihren Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.